Basis-Absicherungspaket für Geschäftsführer & Organe

Als Entscheidungsträger in einem Unternehmen unterliegen Geschäftsführer und Vorstände einer verschärften Haftung und dies oftmals mit ihrem gesamten Privatvermögen. Die Firma schließt für mögliche Vermögensschäden, die durch Organe verursacht werden, oftmals eine D&O-Versicherung ab, wodurch bei einer festgestellten Haftung (vereinfacht gesagt) dann auch eine Regulierung aus dieser Versicherungslösung abgerufen werden kann. Doch oftmals reicht die abgeschlossene Versicherungssumme nicht, da sich die Organe diese teilen müssen und zudem die Rechtsberatungskosten die Versicherungssumme schmälern.

Die Haftung ist jedoch unverändert vorhanden und damit auch der Anspruch des Unternehmens gegenüber dem Organ. In diesem Fall droht unverändert der Zugriff auf das Privatvermögen des Geschäftsführers und das Kostenrisiko für weiterlaufende Rechtsberatungskosten. Erfahrungsgemäß erfolgt die Inanspruchnahme des Organs oftmals in Verbindung mit einer unmittelbaren Einstellung der Vergütungsleistungen (und entsprechender Verrechnung mit dem entstandenen Vermögensschaden).

  • Persönliche D&O-Versicherung – hier steht die Versicherungssumme ausschließlich dem versicherten Organ zur Abwehr und Begleichung von Ansprüchen zur Verfügung. Demnach muss diese nicht mit anderen Geschäftsführern oder Vorständen geteilt werden.

  • Anstellungs-Vertrags-Rechtsschutzversicherung: Oftmals besteht die Vermutung, dass man als Geschäftsführer im Rahmen seiner privaten Rundum-Sorglos-Rechtsschutzversicherung auch eine Arbeitsrechtsschutzversicherung genießt. Dem ist nicht so à hier gelten Tätigkeiten als Geschäftsführer und Vorstand explizit ausgeschlossen. Hier droht demnach ein enormes Kostenrisiko, da die Rechtsberatungskosten nicht im Rahmen der Privat-Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Dieses finanzielle Risiko kann ausschließlich im Rahmen einer Anstellungs-Vertrags-Rechtsschutzversicherung abgesichert werden.

  • Zusätzlich zu den genannten Versicherungslösungen kann auch eine persönliche Straf-Rechtsschutzversicherung für das versicherte Organ eine Option sein. Diese sichert das Kostenrisiko im Falle von strafrechtlichen Ermittlungen ab, die sich in Deutschland ausschließlich gegen natürliche Personen richten können. Die Honorare der Rechtsanwälte beginnen hier in der Regel bei 350 – 400 EUR netto pro Stunde und Verfahren können sich über Monate / Jahre ziehen. Vor dem Hintergrund ist auch die persönliche Straf-Rechtsschutzversicherung eine sinnvolle Ergänzung des Basis-Absicherungspakets für Geschäftsführer, Vorstände und Mitarbeiter in leitender Funktion, auch als Ergänzung zu einer bestehenden Straf-Rechtsschutzversicherung des Arbeitgebers.

Wir von E&K haben Ihre persönlichen Interessen im Blick und erarbeiten für den Worst-Case entsprechende Versicherungslösungen, damit im Falle eines Falles das Sicherheitsnetz greift. Bitte sprechen Sie Ihren Kundenbetreuer bei Interesse für das Basis-Absicherungspaket für Geschäftsführer, Vorstände und Organe an. Wir ermitteln gerne mit Ihnen den persönlichen Bedarf, erstellen Ihnen auf der Basis ein maßgeschneidertes Angebot mit einer klaren Empfehlung von unserer Seite.

Sie sind noch nicht Kunde von E&K, haben aber Interesse an einer individuellen Beratung zur Absicherung dieser Risiken – bitte richten Sie Ihre Anfragen per Mail an info@ekvm.de oder gerne auch telefonisch an 0711 25275-0. Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen!