Mitarbeiter-Entsendung ins Ausland - was es zu beachten gilt
Es kommt immer häufiger vor, dass Mitarbeiter auf Dienstreisen im Ausland unterwegs sind und für einen begrenzten Zeitraum, auch vor Ort in Niederlassungen oder auf vertrieblichen Reisen sind.
Dabei kann es auch vorkommen, dass eine medizinische Versorgung von akut auftretenden Erkrankungen notwendig wird. Das kann der plötzlich auftretende Zahnschmerz sein, aber auch in schlimmeren Fällen ein Herzinfarkt oder durch einen unfallbedingte Heilbehandlungsmaßnahmen in einer Klinik vor Ort. Erfahrungsgemäß werden Patienten aus dem Ausland häufig als privat versichert eingestuft. Die Heilbehandlungskosten steigen in diesen Fällen überproportional und es kann dazu kommen, dass Patienten ohne eine Begleichung der Rechnung vor Ort nicht entlassen werden.
In diesen Fällen ist der Arbeitgeber für den Ausgleich der Kosten verantwortlich - vgl. hierzu SGB V § 17.
Das kann insbesondere bei Heilbehandlungskosten für schwere Erkrankungen sehr schnell teuer werden und trifft in diesen Fällen den Arbeitgeber.
Doch es gibt eine Versicherungslösung dafür - die Auslandsreise-Krankenversicherung.
Diese bietet Versicherungsschutz für Heilbehandlungen von akut auftretenden Erkrankungen im Ausland und reicht bis zum Rücktransport / Überführung der Person zurück nach Deutschland. Die Prämien hierfür liegen in Relation zum möglichen Kostenrisiko einer Heilbehandlung in einem sehr überschaubaren Bereich. Wir von E&K empfehlen daher im Zuge von Auslandsreisen, die Ihre Mitarbeiter unternehmen, vor Beginn der Reise über den bestehenden Versicherungsschutz im Rahmen der Auslandsreise-Krankenversicherung zu informieren. Dafür stehen entsprechende Infoblätter als auch Notfallnummern bereit, die wir gerne bereitstellen. So kann Ihren Mitarbeitern schnell und direkt geholfen werden.
Haben Sie Interesse an einer Auslandsreise-Krankenversicherung oder an Infomaterial für Ihre Mitarbeiter? Sprechen Sie bei Bedarf bitte Ihren Kundenberater von E&K an. Wir helfen gerne weiter.
P.S. Wussten Sie, dass der Versicherungsschutz in der Auslandsreise-Krankenversicherung auf eine Reisedauer von max. 90 Tagen (am Stück) beschränkt ist. Danach endet die Deckung im Rahmen des Vertrages. Doch auch hierfür gibt es Absicherungsmöglichkeiten - die Deckung kann über eine Einzelanmeldung individuell verlängert werden. Sprechen Sie uns bitte auch hierzu bei Bedarf an - wir finden sicherlich eine Lösung dafür.