Herausforderung der Versicherungssummenermittlung der Position 2 in der Sachversicherung

In der industriellen Sachversicherung hat die Position 2 eine herausragende Bedeutung – diese umfasst die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung.

In der Sachversicherung gilt das Prinzip der Vollwertversicherung bei der Ermittlung der Werte, die anzusetzen sind. Das hat zur Folge, dass die gewählte Versicherungssumme dem vorhandenen Neuwert zum Schadenszeitpunkt entsprechen muss. Bilanziell wird die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung abgeschrieben. Dadurch sind die oftmals im Anlagespiegel ausgewiesenen (abgeschriebenen) Werte nicht für die Bildung der Versicherungssumme verwertbar.

So werden zwar über verschiedene Verfahren die Versicherungssummen auf aktuelle Neuwerte hochgerechnet. Jedoch hilft das wenig, wenn die ursprüngliche Grundsumme schon von Anfang an zu niedrig bemessen ist. Oftmals werden auch Bilanzpositionen falsch oder gar nicht bewertet – wie z.B. aktivierte Eigenleistungen oder Rabatte, von denen man zum Zeitpunkt des Schadenfalls nicht ausgehen kann, dass diese z.B. vom Lieferanten der Maschine erneut gewährt werden.

Anderes Beispiel sind geringwertige Wirtschaftsgüter, die oftmals im ersten Jahr komplett abgeschrieben werden. Das hat zur Folge, dass diese möglicherweise in der Bildung der Versicherungssumme nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Ein anderes Beispiel sind die angesprochenen aktivierten Eigenleistungen, die in der Praxis oft aus anderen Gründen in der Bilanz Position Instandhaltungen einfließen.

Aktuelle Schadenstatistiken zeigen, dass in 50% der Schadensfälle die angesetzte Versicherungssumme nicht den vorhandenen Substanzwerten (zum Neuwert) entspricht. In der Schadenabwicklung kommt es in diesen Fällen zu einem Abzug einer Unterversicherung, auch im Teilschaden.

Da in der Position 2 oft die höchsten Versicherungswerte vorhanden sind, führt dies bei vielen Schäden zu schmerzhaften wirtschaftlichen Konsequenzen. In unseren eigenen Bedingungswerken haben wir für unsere Kunden Sicherheitsnetze integriert, die das Risiko einer Unterversicherung reduzieren und auch bis zu definierten Schadenhöhen eine Unterversicherung nicht zur Anwendung kommt.

Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass die korrekt bemessene Versicherungssumme für die versicherten Positionen ein elementarer Bestandteil für eine reibungslose Abwicklung im Schadenfall ist. Daher sollte auf die Summenermittlung und laufende Anpassung ein großes Augenmerk gelegt werden, damit im Schadenfall überhaupt nicht erst das Risiko einer Unterversicherung entsteht.

Wir von E&K sind dazu mit unseren Kunden in einem sehr engen Austausch und begleiten die Bemessung der Versicherungssumme für Gebäude aber auch für die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sehr eng mit. Dies sowohl in der grundlegenden Definition der Versicherungssummen als auch im laufenden Prozess wie z.B. über das jährliche Meldewesen. Dafür stellen wir auch geeignete Tools zur Verfügung, die dieses komplexe Prozedere etwas erleichtern.

Selbstverständlich bieten wir unseren Kunden auch die Möglichkeit, dass die Versicherungssummen durch einen vereidigten Sachverständigen ermittelt und eine saubere Grundlage für eine Fortschreibung der Versicherungssummen erstellt wird. Dies ist zu Beginn mit einem finanziellen Aufwand verbunden, spart aber im Schadenfall möglicherweise ein Vielfaches an Zeit, Nerven und Geld, da die Versicherer bei Vorlage eines solchen Gutachtens dann auch in der Regel bereit sind, einen generellen Unterversicherungsverzicht für die ermittelte Position auszusprechen. Im Schadenfall wird dann die definierte Versicherungssumme als fixiert angesehen und keine Überprüfung eingeleitet, ob das o.g. Verhältnis der Realität entspricht.

Sollte dies für Sie interessant sein oder haben Sie generell Fragen zu diesem Thema, melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Kundenbetreuer oder gerne auch an info@ekvm.de.

Für weitere Informationen zu diesem Themen stehen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.