Haftzeit in der Ertragsausfallversicherung - ein unterschätztes Risiko

Die Sachversicherung bietet Versicherungsschutz für den Wiederaufbau der Gebäude, Wiederbeschaffung der Betriebseinrichtung, wenn es durch ein versichertes Schadenereignis zu einem Sachschaden gekommen ist. Doch wie sieht es mit dem entgangenen Ertrag oder den Mieterlösen aus?! Diese sind in der Regel Gegenstand der Ertragsausfallversicherung und die versicherten Gefahren orientieren sich oftmals an denen der Sachversicherung.

Maßgeblich für die Dauer, wie lange der Versicherer für den schadensfallbedingten Ertragsausfall aufkommt, ist die vereinbarte Haftzeit und hier wird es spannend.

Diese kann von 6 Monaten bis zu 36 Monaten variieren und bei der Analyse von Versicherungsverträgen stellen wir immer wieder fest, dass diese oftmals noch 12 oder 18 Monate beträgt.

Erfahrungsgemäß ist dies insbesondere bei einem Feuerschaden zu kurz bemessen, da die Lieferzeiten von Maschinen, die Genehmigungsverfahren für den Wiederaufbau von Gebäuden sowie die Bereinigung der Schadenstelle oftmals Monate (bis Jahre) in Anspruch nimmt. Dann bleibt für den eigentlich Wiederaufbau nur noch sehr wenig zeitlicher Spielraum und in Zeiten , in denen auch Handwerker unter dem Fachkräftemangel leiden, kommt es auch während dem Wiederaufbau noch zu Verzögerungen.

In der Ertragsausfallversicherung „fällt nach dem vereinbarten Haftzeitende der Hammer“ und der Versicherer stellt die weiteren Zahlungen für den entgangenen Ertrag / Deckungsbeitrag nach dem Ende der Haftzeit ein. Damit steigt das Risiko, dass qualifizierte Facharbeiter nicht mehr im Betrieb gehalten werden können und sich die wirtschaftliche Situation massiv verschärft.

Wir empfehlen daher eine Haftzeit von mindestens 24 Monaten in der Feuer-Ertragsausfallversicherung, in bestimmten Fällen sogar 36 Monate.

Gerne berät Sie Ihr Kundenbetreuer von E&K bedarfsgerecht und zeigt Ihnen die Wirkung der Haftzeit im konkreten Fall auf und stellt Ihnen die Handlungsoptionen zur Optimierung im persönlichen Gespräch vor. Kommen Sie bei Bedarf gerne auf uns zu, wir helfen Ihnen gerne weiter.

P.S. Bei Gebäudeversicherungen mit Photovoltaikanlagen (PV-Anlage) auf dem Dach, stellen wir immer wieder fest, dass die Mietverlustversicherung eine Haftzeit von bis zu 36 Monaten hat. Im Gegensatz dazu jedoch die Ertragsausfallversicherung der PV-Anlage nur 12 oder max. 18 Monate. Dies sollte aus unserer Sicht gleichgeschalten sein mit der Haftzeit in der Mietverlustversicherung. Denn sollte der Wiederaufbau länger als 18 Monate dauern und bis dahin das Dach nicht für die Installation der PV-Anlage vorhanden sein, entsteht ein nicht versicherter Ertragsausfallschaden, da die Einspeisevergütungen unverändert fehlen (oder teuer Strom eingekauft werden muss) und keine Leistung mehr aus der PV-Anlagendeckung erfolgt. Sprechen Sie uns bitte auch hierzu bei Bedarf an!

Ihr Team von E&K