Das A und O ist die Versicherungssumme!
Beim Vertragsabschluss wird meistens die größte Sorgfalt an den Tag gelegt – was muss versichert werden und in welcher Höhe? Aber auch danach ist die regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme maßgeblich.
Ist die vereinbarte Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert einer Sache, sind Sie unterversichert. Nicht nur bei einem Total-, sondern auch bei einem Teilschaden reguliert der Versicherer den Schaden nur anteilig.
Was passiert, wenn über die Jahre kein Blick auf die Entwicklung des Warenbestandes geworfen wird? Gerade in der heutigen Zeit mit den massiv gestiegenen Rohstoffpreisen und einer Materialverknappung sollte besondere Aufmerksamkeit auf die Versicherungswerte gelegt werden. Wenn Sie dies außer Acht lassen, entsteht das Risiko einer Unterversicherung!
Das hat auch Konsequenzen für den folgenden Betriebsunterbrechungsschaden (BU), wenn dem Vertrag eine Klein-BU zugrunde liegt. Diese richtet sich in den allermeisten Fällen nach der Versicherungssumme der Inhaltsversicherung und würde dann in gleicher Höhe die vorhandene Unterversicherung berücksichtigen. Hier empfiehlt es sich, eine abweichende BU-Versicherungssumme und auch die Dauer der Haftzeit zu prüfen. Gleiches gilt für die Maschinen- und Elektronikversicherung. Auch hier sind die Veränderungen im Maschinenpark und der Ausbau der elektronischen Geräte und Server gleichermaßen von der Wertentwicklung betroffen.
Zu guter Letzt Ihre gewerbliche Immobilie: Hier besteht die Möglichkeit, anhand von Summenermittlungsbögen der Versicherer oder Gebäudewertermittlungsprogrammen den so wichtigen Unterversicherungsverzicht Ihrem Vertrag zugrunde zu legen