Haftpflichtversicherungen
Die Haftung eines Unternehmens bezieht sich auf die rechtliche Verantwortung, die das Unternehmen für seine Handlungen, Produkte oder Dienstleistungen trägt. Diese Haftung kann sich auf völlig verschiedene Bereiche erstrecken. Die genaue Haftung eines Unternehmens hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Art des Unternehmens, seiner Tätigkeiten, seines Standorts und der geltenden Gesetze und Vorschriften.
Es ist wichtig für Unternehmen, sich dieser Haftungsrisiken bewusst zu sein und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um sie zu minimieren, z. B. durch den Abschluss von entsprechenden Versicherungen, die Einhaltung von Vorschriften und die Implementierung von Sicherheits- und Qualitätskontrollmaßnahmen.
Betriebshaftpflicht
Betriebshaftpflichtversicherung
In unterschiedlicher Ausprägung ist jedes Unternehmen dem Risiko von Haftungsansprüchen Dritter ausgesetzt, insbesondere aufgrund von Personen- und Sachschäden und daraus entstehenden Folgeschäden. Im deutschen Recht finden sich zwei dafür wesentliche Anspruchsnormen in den §§ 823 BGB und 280 Abs. 1 BGB. Montageeinsätze, Bauarbeiten, Produkte oder auch einfach nur das normale Geschehen rund um die Betriebsstätte begründen Haftungsrisiken, sowohl für das Unternehmen als auch für jeden einzelnen Mitarbeiter.
Aber nicht nur die Haftpflicht wegen Personen- und Sachschäden ist ein Feld, das unbedingt gut versichert sein sollte. Echte Vermögensschäden erlangen in unserer heutigen Zeit immer mehr an Bedeutung, denn komplexe Dienstleistungen und Produkte sowie stark vernetzte Wertschöpfungsketten schüren ein hohes Risiko, dass Leistungsstörungen schnell ausstrahlen und insbesondere bei Vertragspartnern zu Beeinträchtigungen und wirtschaftlichen Nachteilen führen können.
Für Produktions- und teilweise auch Handelsunternehmen sind die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung, Produktausfallversicherungen und Rückrufkostenversicherungen passende Produkttypen, um derartige Risiken zu bewältigen. Für Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen gibt es hingegen spezielle Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen. Es geht aber nicht nur um den Ausgleich von Schadensersatz, denn Schadensersatzansprüche Dritter können Sie auch unberechtigt treffen.
Deshalb ist die Unterstützung zur Abwehr unberechtigter Ansprüche ein ebenso elementarer Leistungsbestandteil einer Haftpflichtversicherung wie die Entschädigungsleistung selbst. Wir begleiten Sie engagiert und fachkundig in der Schadenabwicklung und kümmern uns darum, dass Ihre Interessen bestmöglich gewahrt bleiben.
Produkthaftpflicht
Produkthaftpflichtversicherung
Zu unterscheiden sind konventionelle Produktrisiken aufgrund von Personen- oder Sachschäden infolge mangelhafter Produkte und erweiterte Produktrisiken aufgrund von bestimmten Vermögensschäden Dritter, die aus der Verwendung bzw. Weiterverwertung mangelhafter Produkte oder aus fehlerhaften Leistungen entstehen können. Beide Bereiche sind in eine umfassende Versicherungslösung einzubeziehen.
Die Berücksichtigung von Lieferbedingungen bzw. AGB, die bei den Geschäften Ihres Unternehmens zum Einsatz kommen, spielt eine zentrale Rolle zur Vermeidung von Versicherungslücken. Einerseits gilt es, Haftungsbegrenzungen für nicht versicherbare Bereiche in Betracht zu ziehen, und andererseits im Falle von vertraglichen Haftungserweiterungen den Haftpflichtversicherungsschutz möglichst dahingehend anzupassen.
Grundsätzlich bezieht sich der Haftpflichtversicherungsschutz nämlich auf den gesetzlichen Haftungsumfang und die gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen. Bei vertraglich vereinbarten Abweichungen davon, kann Handlungsbedarf geboten sein, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Beispiele dafür sind verschuldensunabhängige Haftungsvereinbarungen, Verlängerung der Gewährleistungsdauer, Haftungsfreistellungen oder Vertragsstrafen.
Umwelthaftpflicht & Umweltschaden
Umwelthaftpflicht- & Umweltschadenversicherung
Viele Betriebe unterhalten Anlagen zur Lagerung oder Verarbeitung gefährlicher Stoffe. Insbesondere Giftstoffe können über Luft, Wasser oder Boden in die Umwelt gelangen. Doch nicht nur Giftstoffe, sondern auch Erschütterungen, Druckwellen oder Emissionen von Gasen, Ruß oder Staub sowie übergreifende Brände können Schäden in der Umwelt verursachen.
Die Umwelthaftpflichtversicherung deckt dabei Ihre mögliche zivilrechtliche Haftung aufgrund von derartigen Schäden, die Dritten (z.B. umliegenden Grundstückseigentümern oder Betrieben) entstehen können. Die Umweltschadensversicherung hingegen deckt Schäden der Biodiversität, sprich Schäden an Flora und Fauna, die keinen Eigentümer haben, sondern sozusagen ein Allgemeingut darstellen. Versichert gilt in diesem Zusammenhang die gesetzliche Verpflichtung des Verursachers zum Ersatz von Sanierungskosten für die Behebung von Umweltschäden.
Gängige Versicherungskonzepte basieren auf einer Deklaration der versicherten Risiken, jedenfalls soweit es um bestimmte Anlagen im Sinne des Umwelthaftungsgesetzes oder der Bundesimmissionsschutzverordnung geht. Folglich ist es wichtig, die umweltrelevanten Stoffe und Anlagen im Blick zu behalten und korrekt in den Versicherungsvertrag aufzunehmen. Welche Anlagen im Rahmen der meisten Haftpflicht-Versicherungsverträge besonders berücksichtigt werden müssen, können Sie hier nachlesen.
Rückrufkosten
Rückrufkostenversicherung
Das Produktsicherheitsgesetz schreibt vor, dass Produkte, die auf den Markt gelangen, sicher sein müssen. Insbesondere dürfen Sicherheit und Gesundheit von Personen, die die Produkte ordnungsgemäß verwenden, nicht in unerwarteter Art und Weise gefährdet sein. Kommt es dennoch zu einer solchen Gefährdung, so kann der Hersteller/Inverkehrbringer gesetzlich zu einem Rückruf der betroffenen Produkte verpflichtet sein.
Ein Rückruf kann sowohl auf eigene Initiative eines Unternehmens hin erfolgen als auch aufgrund einer behördlichen Anordnung. Die Kosten für einen selbst durchgeführten Rückruf und die Schadensersatzpflicht bei einem Rückruf durch Dritte können über eine Rückrufkostenversicherung abgedeckt werden. Ergänzend zur reinen Kostenübernahme bieten unsere vorteilhaften Lösungen insbesondere Hilfe und Support in der Einschätzung und Begleitung eines Rückruffalles.
Unsere Spezialisten tragen nicht nur Sorge für einen reibungslosen Ablauf der Schadenregulierung, sondern helfen auch aktiv bei der Koordination und Kommunikation mit den Beteiligten. Für spezielle Betriebs- und Produktgruppen, insbesondere im Bereich der Nahrungsmittelherstellung, empfiehlt es sich, ergänzend zur Rückrufkostenversicherung eine so genannte Produktschutzdeckung in Betracht zu ziehen. Lassen Sie sich gerne von unserem vorteilhaften Produktschutz-Konzept überzeugen!
IT-Haftpflicht
IT-Haftpflichtversicherung
Unternehmen im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (sowie angrenzender Fachbereiche) haben ganz spezielle Bedürfnisse in Bezug auf die Gestaltung Ihres Versicherungsschutzes. Die Besonderheiten reichen von branchenspezifischen Haftungsszenarien, über die Absicherung vertraglicher Zusagen bis hin zu Komponenten möglicher Eigenschäden des Unternehmens aus fahrlässigen Verfehlungen von Mitarbeitern.
Wir setzen dabei auf die enge und exklusive Zusammenarbeit mit einem langjährig erfahrenen “Insider” aus dem IT-Bereich, der unsere Kunden vom ersten Kontakt über die Vertragsgestaltung bis hin zu möglichen Schadenfällen auf Augenhöhe begleitet und betreut. Mit einem eigenen Sonderkonzept für IT-Betriebe werden wir, neben der besonderen Fachbetreuung, auch im Versicherungsumfang den besonderen Anforderungen von Unternehmen der IT-Branche gerecht.
Vermögensschaden-Haftpflicht
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Für viele Berufsgruppen stehen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten weniger mögliche Personen- oder Sachschäden im Fokus. Vielmehr geht es um denkbare Vermögensschäden als Folge der erbrachten bzw. geschuldeten Leistungen. Ganz gleich, ob es sich hierbei um eine Fehlplanung im Rahmen einer Architekten- oder Ingenieurleistung oder um einen Beratungsfehler als Steuerberater, Versicherungsvermittler oder Unternehmensberater handelt; wichtig ist die richtige Absicherung im Rahmen einer passenden Berufs- oder Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Mit spezialisierten Partnern und Produkten für eine Vielzahl von Branchen können wir mit Sicherheit den für Ihren Bedarf und für Ihr Unternehmen passenden Versicherungsschutz bieten. Besonders gerne kümmern wir uns um die Herausforderungen spezieller Berufsgruppen, an denen andere Versicherungsvermittler häufig scheitern. Sprechen Sie uns doch einfach auf Ihr Anliegen an und lassen Sie sich überzeugen!
Cyber-Haftpflicht
Cyber-Haftpflichtversicherung
Angriffe von Hackern gegen Ihre IT-Systeme, Datenbeeinträchtigungen durch Schadprogramme oder Datenschutzverletzungen können einerseits horrende Eigenschäden in Ihrem Unternehmen verursachen, andererseits aber auch Drittschäden, für die Ihr Unternehmen unter Umständen in Haftung genommen werden kann. Dies ist z.B. vorstellbar, falls bei Ihnen gespeicherte Daten Dritter gestohlen und missbräuchlich verwendet werden (insbesondere Kundendaten).
Auch bei einer von Ihnen ausgehenden Übertragung von Schadprogrammen infolge mangelhafter IT-Sicherheit ist eine Haftung möglich. Ganz besonders kritische Auswirkungen können entstehen, wenn solche Vorfälle auf Datenschutzverstößen beruhen oder mit diesen einhergehen. Es drohen hohe Aufwendungen für die rechtliche Überprüfung, Forensik, Erfüllung von Melde- und Benachrichtigungspflichten an die Datenschutzbehörde und erforderlichenfalls an die Betroffenen. Zögern Sie nicht länger und fragen Sie uns hier sofort unkompliziert nach einer Cyberversicherung.
Haftung für Arbeitgeber
Haftungsversicherung für Arbeitgeber (EPLI)
Grundsätze der Gleichbehandlung und des gerechten und respektvollen Umgangs mit unseren Mitmenschen sind nicht nur in moralischer Hinsicht, sondern auch rechtlich in unserer Gesellschaft überwiegend fest verankert. Insbesondere aufgrund oft strenger rechtlicher Anforderungen an Arbeitgeber, menschlichem Fehlverhalten von Führungskräften und Unsicherheiten in der rechtskonformen Auslegung eines Verhaltens ist es nicht immer möglich, rechtliche Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vermeiden.
Unternehmen können im Zusammenhang mit Diskriminierungsvorwürfen kostspieligen Rechtstreitigkeiten und empfindlichen Schadensersatzforderungen ausgesetzt sein. Schwierig kann es besonders für international tätige Unternehmen sein, die unterschiedlichen Rechtslagen ausgesetzt sind. Sofern es dabei um den Vorwurf von Ungleichbehandlung bzw. Diskriminierung oder um den rechtswidrigen Umgang mit persönlichen Rechten von Arbeitnehmern geht, bietet eine weltweit geltende Employment Practices Liability Insurance den passenden Lösungsansatz.