Bauvorhaben absichern
Die Bauleistungsversicherung, früher auch Bauwesenversicherung genannt, bietet die Möglichkeit, sich vor finanziellen Verlusten im Zuge eines Bauvorhabens abzusichern, die durch Schäden am Bauwerk selbst entstehen.
Versicherungsschutz auch während der Bauphase
Klassische Bauprojekte sind wohl im Bereich des Hochbaus zu finden: Wohn-, Geschäfts- oder Produktionsgebäude. Versicherbar sind aber auch Bauprojekte bzw. -werke im Tiefbau (wie Erschließungen oder Kanalbau) oder auch Ingenieurbauten (wie z.B. Brücken). Bevor diese Bauwerke nach ihrer Fertigstellung im Rahmen einer Sachversicherung abgesichert werden können, bietet die Bauleistungsversicherung während der Bauphase Versicherungsschutz im Rahmen einer Allgefahren-Versicherung.
Das bieten wir Ihnen
Was bedeutet das für den Deckungsumfang?
Zunächst gelten alle unvorhersehbaren Schadenereignisse versichert, zum Beispiel Schäden durch:
- Ungewöhnliche Witterungseinflüsse
- Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen oder sich unter Verschluss befindlichen Sachen
- Vandalismus oder Böswilligkeit
- Ungeschicklichkeit
Was ist versichert?
Alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für Neubau- oder Umbaumaßnahmen, einschließlich Einrichtungsgegenstände, soweit sie wesentliche Gebäudebestandteile darstellen. Außerdem auch Außenanlagen oder Gartenanlagen, wenn sie in der Versicherungssumme enthalten sind. Im Schadenfall werden die Kosten für das Aufräumen der Schadenstätte und die Wiederherstellung in einen Zustand ersetzt, der dem Zustand unmittelbar vor Schadeneintritt technisch gleichwertig ist.
In Zusammenhang mit der Bauleistungsversicherung sollten auch weitere Risiken in die Betrachtung genommen werden, die wir in Kurzform darstellen möchten:
- Bauleistungsunterbrechungsversicherung: Versichert werden Vermögensschäden, die aufgrund von Bauzeitverzögerung entstehen. Dabei geht ein Sachschaden, verursacht z. B. durch einen Brand, Überschwemmung, voraus.
- Altbauklausel: Mitversicherung von Altbauten gegen Sachschäden z. B. bei Renovierungen.
- Feuerrohbauversicherung: Diese Versicherung zahlt Schäden, falls das unfertige Gebäude abbrennt oder der Blitz einschlägt. Diese Deckung kann über die Bauleistungsversicherung oder über eine Gebäudeversicherung (deren Versicherungsschutz beginnt, sobald das Gebäude fertiggestellt wurde, sozusagen ein „Vorvertrag“) dargestellt werden.
- Bauherrenhaftpflichtversicherung: Dieser Versicherungsschutz kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die während des Bauvorhabens verursacht werden.
- Eigenleistungen: Sofern Eigenleistungen erbracht werden, dann sollte das auch gegenüber dem Versicherer festgehalten und auch in der Versicherungssumme berücksichtigt werden.
Somit sind die Risiken in Zusammenhang mit einem Neubau (Umbau etc.) nicht zu vernachlässigen und entsprechend sollten Deckungen bereitgestellt werden.